Der Bundesgerichtshof stärkt die erbrechtliche Situation behinderter Menschen.
Der Bundesgerichtshof hatte sich in seiner Entscheidung vom 19.01.2011 (Aktenzeichen V ZR 7/10) mit der Frage zu befassen, ob ein behinderter Mensch, der Sozialleistungen bezieht, auf einen Pflichtteil verzichten kann oder dieser Verzicht sittenwidrig ist.
In einer als grundlegend einzustufenden Entscheidung bestätigt der BGH zunächst seine ständige seit 1990 bestehende Rechtsprechung, dass die Errichtung eines sogenannten Behindertentestamentes nicht sittenwidrig ist. Darin an ...