Die Bundesregierung will eine Änderung des Pflichtteilsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch erst in Angriff nehmen, wenn sich das Bundesverfassungsgericht zu dem Thema geäußert hat. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag hervor (Bundestagsdrucksache 15/3899). Wie die Regierung schreibt, sind in Karlsruhe gegenwärtig mehrere Verfassungsbeschwerden anhängig, die das Pflichtteilsrecht zum Gegenstand haben. Dessen Vorschriften regeln, dass dem Ehepartner, Kindern und eventuell den Eltern eines Verstorbenen grundsät ...
Das OLG Koblenz hatte einen Fall zu entscheiden, in dem Eltern ihrem Sohn ein Haus geschenkt hatten. Sie hatten sich bei der Schenkung ein lebenslanges Wohnrecht vorbehalten. Auf Grund des schlechten Gesundheitszustandes mussten die Eltern später in einem Pflegeheim untergebracht werden. Die Pflegekosten konnten aus eigenem Vermögen nicht mehr aufgebracht werden. Infolgedessen versuchten sie, die Schenkung rückabzuwickeln, um über einen Verkauf des Hauses die Pflegekosten zu decken, mindestens aber den Sohn zu verpflichten, ihnen Unterhaltszahlungen in Höhe de ...