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Der gesetzliche Pflichtteilsanspruch von Kindern

Wie hoch ist der Pflichtteil für Kinder?

Wer seinen Nachlass plant, kommt nicht umhin, sich mit dem Thema Pflichtteil für Kinder auseinanderzusetzen. Doch was ist der Pflichtteil für Kinder genau? Und wie kann man den Pflichtteil berechnen?

Informieren Sie sich hier über alles Wichtige zum Thema Pflichtteil für Kinder.

Pflichtteil von Kindern - Das Wichtigste in Kürze

  • Der Pflichtteil ist ein Teil des Erbes, der den nächsten Angehörigen (trotz Enterbung) mindestens in Form eines Geldanspruchs zusteht.
  • Die Höhe des Pflichtteils von Kindern beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
  • Adoptierte Kinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt. Stiefkinder haben keinen Pflichtteilsanspruch.
  • Pflichtteilsansprüche verjähren in einer Frist von drei Jahren.
  • Unter besonderen Umständen darf pflichtteilsberechtigten Kindern der Pflichtteil entzogen werden.
  • Bestimmte Schenkungen (z.B. innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall) können einen Pflichtteilsergänzungsanspruch zur Folge haben.

1. Sind alle Kinder pflichtteilsberechtigt?

Anspruch auf einen Pflichtteil hat nur ein sehr kleiner Personenkreis:

Die direkten Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel und Urenkel) haben einen Pflichtteilsanspruch. Allerdings erhalten die Enkelkinder nur dann einen Pflichtteil, wenn das Elternteil, das direkt vom Erblasser abstammt, bereits vorverstorben ist. Ebenso verhält es sich bei den Pflichtteilsansprüchen der Urenkel.

Adoptivkinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt. Stiefkinder haben keinen Pflichtteilsanspruch.

Der Ehepartner sowie die Eltern des Verstorbenen haben einen Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteilsanspruch der Eltern entfällt allerdings, wenn der Erblasser Abkömmlinge hinterlassen hat.

Geschwister des Verstorbenen haben keinen Pflichtteilsanspruch.

Informationen zum Pflichtteilsrecht in Deutschland

2. Haben Kinder bei Ausschlagung des Erbes einen Anspruch auf einen Pflichtteil?

Nach § 2306 BGB kann ein Kind, das in einem Testament oder Erbvertrag bedacht wurde, nach einer Ausschlagung der Erbschaft einen Pflichtteilsanspruch geltend machen.

Empfehlenswert kann die Ausschlagung der Erbschaft und die Geltendmachung des Pflichtteils für ein Kind dann sein, wenn es mit dem Testament oder Erbvertrag einhergehende Beschränkungen oder Belastungen (wie z.B. eine Testamentsvollstreckung) umgehen möchte.

Das Wichtigste zur Ausschlagung einer Erbschaft

3. Höhe des Pflichtteils für Kinder

Der Pflichtteil für Kinder beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also des Teiles vom Erbe, das dem Kind zustehen würde, wenn der Erblasser keine Verfügung des Todes wegen errichtet hätte und deswegen nach der gesetzlichen Erbfolge beerbt worden wäre.

Wie hoch der Pflichtteil für Kinder im Einzelnen ausfällt, ist somit von seiner gesetzlichen Erbquote abhängig.

Beispiel zur Höhe des Pflichtteils für Kinder:

Ein unverheirateter Erblasser hinterlässt ein Kind, dessen gesetzliche Erbquote bei 100 % liegt. Demzufolge hat das Kind einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 50 % des Nachlasses. Bei zwei Kindern und einem unverheirateten Erblasser, erhält jedes Kind einen Pflichtteil von 25 %, da die gesetzliche Erbquote für jedes Kind bei 50 % des Nachlasses liegt.

Berechnung des Pflichtteils und Bestimmung der Höhe - Pflichtteilsrechner

4. Wichtige Informationen zur Einforderung des Pflichtteils für Kinder

Der Pflichtteil wird dem berechtigten Kind nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss vom Erben eingefordert werden.

Als Pflichtteilsberechtigter hat man außerdem das Recht, von den Erben eine Auskunft über die Höhe des Nachlasses zu verlangen und Einblick in das Nachlassverzeichnis zu bekommen.

So können Sie den Pflichtteil einfordern & durchsetzen

5. Verjährung von Pflichtteilsansprüchen von Kindern

Pflichtteilsansprüche bestehen nicht unbegrenzt, sondern verjähren nach § 195 BGB nach drei Jahren. Die Frist beginnt allerdings erst am Ende des Jahres zu laufen, in dem der Pflichtteilsberechtigte Kenntnis über den Todesfall des Erblassers erhalten hat.

6. Können Kinder den Pflichtteil vor Eintritt des Todesfalls fordern?

Grundsätzlich besteht ein Pflichtteilsanspruch erst dann, wenn der Erbfall eingetreten ist. Sind jedoch sowohl der Erblasser als auch der Pflichtteilsberechtigte einverstanden, kann gegen die Auszahlung eines Abfindungsbetrages zu Lebzeiten ein sogenannter Pflichtteilsverzicht vereinbart werden. In diesem Fall erhält das pflichtteilsberechtigte Kind eine Auszahlung in Höhe des Pflichtteils zu Lebzeiten des Erblassers, verzichtet aber dafür auf den Pflichtteil im Erbfall.

Alles Wichtige zum Pflichtteilsverzicht

7. Pflichtteilsentziehungsgründe

Unter bestimmten Umständen kann einem pflichtteilsberechtigten Kind der Pflichtteil entzogen werden. Die Gründe für die Entziehung des Pflichtteils finden Sie auf der folgenden Seite:

Kinder enterben, Pflichtteil reduzieren - Voraussetzungen, Ablauf & Tipps

8. Pflichtteilsergänzungsanspruch für Kinder

Hat der Erblasser bis zu zehn Jahre vor seinem Tod Schenkungen an Dritte vorgenommen und das Vermögen auf diese Weise gemindert, so haben pflichtteilsberechtigte Kinder im Erbfall den Anspruch auf einen sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch. Die Höhe des Pflichtteilsergänzungsanspruch orientiert sich am Wert der Schenkung, die pro Jahr 10 % an Wert verliert. Ist die Schenkung also im Jahr vor dem Erbfall erfolgt, so wird sie zu 100 % beim Pflichtteilsergänzungsanspruch berücksichtigt. Liegt die Schenkung 10 Jahre zurück, wird sie nur noch zu 10 % berücksichtigt.

 

Beispiel für den Pflichtteilsergänzungsanspruch von Kindern

Ein Erblasser hat einen Sohn und eine Tochter. Dem Sohn hinterlässt er sein ganzes Vermögen in Höhe von 500.000 €, die Tochter hingegen soll nur den Pflichtteil erhalten. Da der Pflichtteil 25 % beträgt, würde die Tochter 125.000 € erhalten. Hat der Erblasser nun aber beispielsweise vor sieben Jahren eine Schenkung an seine Eltern über 50.000 € vorgenommen, so wird diese mit 40 % angerechnet. Demzufolge erhält die Tochter über den Pflichtteilsergänzungsanspruch zusätzlich zu den 125.000 € noch 5.000 € (25 % von 20.000 €).

Pflichtteilsergänzungsanspruch und Schenkungen

9. Die Pflichtteilsansprüche von Kindern beim Berliner Testament

Eine Gefahr des Berliner Testamentes ist die Belastung des überlebenden Ehegatten mit Pflichtteilsansprüchen: Die gegenseitige Alleinerbeneinsetzung der Ehegatten bedeutet gleichzeitig eine Enterbung der Kinder für den ersten Erbfall. Besteht der Nachlass z.B. überwiegend aus einer Immobilie, führt der durch die Enterbung entstehende Pflichtteilsanspruch oder Pflichtteilsergänzungsanspruch der Kinder u.U. zu Liquiditätsproblemen mit der Folge, dass das Haus verkauft werden muss, um den Pflichtteil auszahlen zu können. Dem überlebenden Ehegatten kann damit die Lebensgrundlage für den Alters- und Pflegefall entzogen werden. Die Eltern sollten deshalb noch zu Lebzeiten versuchen, mit den Kindern einen Pflichtteilsverzicht, ggf. gegen Zahlung einer Abfindung im Rahmen eines notariell zu beurkundenden Vertrages zu vereinbaren.

Ausführlich Informationen zum Berliner Testament

Pflichtteilsstrafklausel im Berliner Testament

Mit der Pflichtteilsstrafklausel im Berliner Testament soll verhindert werden, dass Kinder entgegen des elterlichen Wunsches ihren Pflichtteil bereits dann einfordern, wenn ein Elternteil verstorben ist. Die Pflichtteilsstrafklausel sieht für einen solchen Fall die Enterbung des betroffenen Kindes vor. Besteht ein Kind also nach dem Tod des einen Elternteils auf die Auszahlung seines Pflichtteils, so wird es nach dem Tod des zweiten Elternteils nicht Schlusserbe der gesamten Erbschaft wird, sondern erhält wiederum nur seinen Pflichtteil.

Besonderheiten der Pflichtteilsstrafklauseln im Berliner Testament

Weitere FAQs zum Thema:

Hat der eheliche Güterstand Einfluss auf den Pflichtteil der Kinder?

Haben Eheleute die Gütertrennung vereinbart, hat das auch Auswirkungen auf den Pflichtteil der Kinder.

Hinterlässt ein Erblasser beispielsweise eine Frau und zwei Kinder bei vereinbarter Gütertrennung, so erben alle zu gleichen Teilen: Jeder erhält ein Drittel der Erbschaft. Demzufolge liegt der Pflichtteil in diesem Fall bei einem Sechstel der Erbschaft.

Ausführliche Informationen zum Ehegattenerbrecht

 

Beispiele zum Pflichtteil und ehelichen Güterstand:

Wie hoch ist der Pflichtteilsanspruch bei einem Kind aus erster und zwei Kindern aus zweiter Ehe, wenn der aktuelle Ehepartner als Alleinerbe eingesetzt und Zugewinngemeinschaft vereinbart wurde?

Bei einem Gesamterbe von 300.000 € entfällt die Hälfte der Erbschaft auf den Ehepartner (wenn der andere Ehepartner noch lebt) und jedes Kind erhält ein Sechstel der Erbschaft. Demzufolge liegt der Pflichtteilsanspruch pro Kind bei einem Zwölftel der Erbschaft, in diesem Fall also bei 25.000 €.

Lebt der Ehepartner nicht mehr, so liegt die Erbquote pro Kind bei einem Drittel und die Pflichtteilsquote demzufolge bei einem Sechstes der Erbschaft (50.000 €).

 

Wie hoch ist der Pflichtteilsanspruch bei zwei Kindern, wenn die Ehepartner bei vereinbarter Zugewinngemeinschaft wechselseitig als Alleinerben eingesetzt wurden?

Bei einem Gesamterbe von 300.000 € erhält der Ehepartner (wenn der andere Ehepartner noch lebt) nach der gesetzlichen Erbfolge die Hälfte der Erbschaft. Die andere Hälfte wird unter den beiden Kindern aufgeteilt, jeder erhält also 25 %. Der Pflichtteil liegt pro Kind also bei einem Achtel, also bei 37.500 € der Erbschaft.

Lebt der Ehepartner nicht mehr oder ist nicht mehr vorhanden, so beträgt der Pflichtteil jedes Kindes ein Viertel der Erbschaft, also die Hälfte der gesetzlichen Erbquote von 50%.

 

Wie hoch ist der Pflichtteilsanspruch eines Einzelkindes, wenn die Ehepartner Zugewinngemeinschaft vereinbart und sich gegenseitig als Alleinerben eingesetzt haben?

Bei einem Gesamterbe von 300.000 € liegt der gesetzliche Erbteil sowohl beim Ehepartner als auch beim Kind bei 50 %, die Pflichtteilsquote des Kindes beträgt also ein Viertel der Erbschaft. Ist der Ehepartner bereits verstorben, ist das Einzelkind gesetzlich Alleinerbe, der Pflichtteil läge also bei 50 % der Erbschaft.

Beanspruchen Sie bei der Nachlassplanung professionelle Hilfe

Wohl kaum jemand denkt gern über die eigene Sterblichkeit und die damit verbundene Nachlassplanung nach. Um seinen Besitz aber in guten Händen und seine Lieben abgesichert zu wissen, ist eine wasserdichte Nachlassplanung unerlässlich. Insbesondere wenn Sie gesetzliche Erben durch eine letztwillige Verfügung des Todes wegen enterben oder einen Pflichtteilentziehungsgrund geltend machen möchten, sollten Sie auf professionelle Hilfe bei der Nachlassplanung nicht verzichten.

Sie haben Fragen zum Erbrecht und den Pflichtteilsansprüchen ihrer Kinder? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf! Als Experten für Erbrecht unterstützen wir Sie jederzeit gern beim Thema Pflichtteilsrecht und beantworte all Ihre Fragen. 

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