nach oben

Vermächtnis und Auflage

Erbe oder Vermächtnis? - Muster-Testament & Ratgeber

Bei der Vorbereitung eines Testaments ist es generell wichtig, zu entscheiden, ob der oder die Begünstigte Erbe oder nur Vermächtnisnehmer werden soll. Während der Erbe mit Eintritt des Erbfalls unmittelbar am gesamten Vermögen des Verstorbenen beteiligt ist, hat der Vermächtnisnehmer nur einen „schuldrechtlichen Anspruch“ auf Erfüllung der im Testament oder im Erbvertrag bezeichneten Zuwendung. Dieser Anspruch verjährt in 30 Jahren.

Expertentipp zum Vermächtnis

Wird etwa dem Vermächtnisnehmer eine Eigentumswohnung zugewendet, muss für die Erfüllung des Vermächtnisses zwischen ihm und dem Erben eine – notariell beurkundungspflichtige – Übereignung vorgenommen werden. Soll der Vermächtnisnehmer Girokonten des Erblassers erhalten, muss der Erbe beim Kreditinstitut die Umschreibung dieser Girokonten veranlassen. Ein weiterer Unterschied zur Einsetzung als Erbe ist, dass der Vermächtnisnehmer keine Verpflichtungen zu tragen hat. Er muss deshalb zum Beispiel nicht für die Schulden des Verstorbenen aufkommen.

1. Was ist der Unterschied zwischen einem Erbe und einem Vermächtnisnehmer?

Zunächst sollte sich jeder Erblasser über den Unterschied von Erbe und Vermächtnis klarwerden: Ein Erbe ist immer der Rechtsnachfolger des Verstorbenen. Das heißt, dass nicht nur der Nachlass, sondern auch Verbindlichkeiten auf ihn übergehen. Demzufolge kann ein Erbe auch Schulden des verstorbenen erbenWeiter muss er sich gemeinsam mit den anderen Erben um die Verwaltung und Aufteilung des Nachlasses kümmern.

Ein Vermächtnisnehmer erhält im Gegensatz zum Erben einen einzelnen Gegenstand oder eine bestimmte Geldsumme aus dem Vermögen des Erblassers, ohne als Erbe eingesetzt worden zu sein. Das heißt, dass er nicht Teil der Erbengemeinschaft ist und sich nicht um die Aufteilung des Nachlasses kümmern muss. Ebenso haftet er nicht für eventuelle Schulden des Erblassers. Er darf nach § 2174 BGB lediglich den Gegenstand des Vermächtnisses von den Erben verlangen. Hierfür benötigt er keinen Erbschein.

Das könnte Sie auch interessieren: Haftung der Erben für Nachlassverbindlichkeiten

Je nachdem, woraus ein Vermächtnis besteht, sind die Erben verpflichtet, bestimmte Schritte einzuleiten: Wird etwa dem Vermächtnisnehmer eine Eigentumswohnung zugewendet, muss für die Erfüllung des Vermächtnisses zwischen ihm und dem Erben ein notarieller Vermächtniserfüllungsvertrag geschlossen werden. Eigentümer wird der Vermächtnisnehmer erst, wenn er im Grundbuch eingetragen wurde. Soll der Vermächtnisnehmer Girokonten des Erblassers erhalten, muss der Erbe beim Kreditinstitut die Umschreibung dieser Girokonten veranlassen.

Zu beachten ist, dass die Anordnung eines Vermächtnisses nach § 1939 BGB ein Testament oder einen Erbvertrag voraussetzt.

2. Welche Arten von Vermächtnissen gibt es?

Gegenstand eines Vermächtnisses kann jeder Vermögensvorteil sein. So kann der Erblasser festlegen, dass dem Vermächtnisnehmer bestimmte bewegliche oder unbewegliche Sachen zu übereignen sind, eine bestimmte Geldsumme aus dem Nachlass zu zahlen ist, eine Forderung zu übertragen ist, Schulden erlassen werden oder ein bestimmtes Nutzungsrecht eingeräumt wird. Hier einige Beispiele:

  • Dem Vermächtnisnehmer kann ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung übertragen werden.
  • Der Vermächtnisnehmer kann ein Wohn- oder Nießbrauchsrecht auf Lebenszeit erhalten.
  • Der Vermächtnisnehmer kann Gegenstände aus dem Hausrat oder auch einen Pkw bekommen.
  • Möglich ist auch der Wunsch des Erblassers, dass ein Geldbetrag an den Vermächtnisnehmer.

3. Wer ist für die Erfüllung des Vermächtnisses zuständig?

Wer ein Vermächtnis zu erfüllen hat, bestimmt der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung des Todes wegen. Die Person, die mit der Erfüllung des Vermächtnisses betraut wird, ist der sogenannte Vermächtnisbeschwerte.

Üblicherweise ordnet der Testierende an, dass entweder der Alleinerbe, die Erbengemeinschaft oder ein Testamentsvollstrecker das Vermächtnis erfüllen soll. Mit einer Sonderregelung kann der Erblasser auch den Vermächtnisnehmer verpflichten, seinerseits einem Dritten etwas zuzuwenden. In diesem Fall spricht man von der Anordnung eines sogenannten Untervermächtnisses.

4. Wer kann als Vermächtnisnehmer bestimmt werden?

Als Vermächtnisnehmer kann jede rechtsfähige Person bestimmt werden. Es kommt somit nicht nur eine natürliche, sondern auch eine juristische Person, beispielsweise ein eingetragener Verein, die Kirche oder eine Stadt in Frage. Sogar noch nicht geborene Kinder können ein Vermächtnis erhalten.

Anders als bei der Erbeinsetzung kann ein Erblasser in seinem Testament auch anordnen, dass beispielsweise seine Witwe nach dem Eintritt des Erbfalls einen Vermächtnisnehmer auswählen soll. Der Erblasser muss allerdings den Personenkreis, aus dem der Vermächtnisnehmer auszuwählen ist, ganz genau eingrenzen (zum Beispiel eines der eigenen Kinder oder einen Verein am Wohnort).

5. Was ist ein Ersatzvermächtnisnehmer?

Für den Fall, dass der Vermächtnisnehmer das ihm zugedachte Vermächtnis nicht annehmen kann (beispielsweise durch Vorversterben) oder möchte (Ausschlagung des Vermächtnisses), kann der Erblasser nach § 2190 BGB einen Ersatzvermächtnisnehmer bestimmen. Wird kein Ersatzvermächtnisnehmer bestimmt, wird ein Vermächtnis nach § 2160 BGB unwirksam.

Muster für einen Ersatzvermächtnisnehmer

Wer einen Ersatzvermächtnisnehmer bestimmen möchte, kann dies mit folgendem Wortlaut im Testament festlegen:

„Zu Ersatzvermächtnisnehmern bestimme ich die Abkömmlinge des Vermächtnisnehmers nach gesetzlicher Erbfolgeordnung.“

Falls es mehr als einen Vermächtnisnehmer gibt, kann der Erblasser folgendermaßen testieren:

„Fällt ein Vermächtnisnehmer vor oder nach dem Erbfall weg, so soll § 2158 I BGB anwendbar sein, also Anwachsung unter den übrigen Vermächtnisnehmern eintreten.“

Falls es nur einen Vermächtnisnehmer gibt und ausdrücklich kein Ersatzvermächtnisnehmer bestimmt werden soll, sollte der Erblasser auch dies festhalten:

„Fällt der Vermächtnisnehmer vor oder nach dem Erbfall weg, so bestimme ich ausdrücklich keinen Ersatzvermächtnisnehmer.“

6. Fälligkeit und Ausschlagung eines Vermächtnisses

Der Anspruch auf ein Vermächtnis entsteht mit dem Erbfall. In vielen Fällen ist es sinnvoll, das Vermächtnis an eine Bedingung zu knüpfen, die erst später eintritt. So können etwa Eltern anordnen, dass ein Vermächtnis für ihre Kinder erst nach dem 25. Lebensjahr oder dem erfolgreichen Abschluss eines Studiums erfüllt werden soll.

Ebenso wie das Erbe kann man auch ein Vermächtnis ausschlagen (§ 2176 BGB). Dies kommt vor allem dann in Betracht, wenn der Bedachte ein Pflichtteilsberechtigter ist, weil das Vermächtnis in diesem Fall auf den Pflichtteilsanspruch anzurechnen ist. Hat der Pflichtteilsberechtigte kein Interesse an dem vermachten Gegenstand, kann er stattdessen seinen Pflichtteilsanspruch in voller Höhe des entsprechenden Geldbetrages verlangen.

Berechnung des Pflichtteils und Bestimmung der Höhe

7. Kann man einem Vermächtnisnehmer Schulden ersparen?

Vermächtnisnehmer sind keine Erben und müssen demzufolge auch nicht für eventuelle Schulden eines Erblassers aufkommen. Trotzdem kann es sein, dass ein Vermächtnisnehmer durch das Vermächtnis finanziell belastet wird. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn an den Vermächtnisgegenstand Darlehen gebunden sind.

Um den Vermächtnisnehmer vor Schulden zu schützen, sollten Sie Ihr Vermächtnis genau formulieren – gerade dann, wenn Sie nicht möchten, dass der Vermächtnisnehmer für die Schulden, die mit dem Vermächtnis in Zusammenhang stehen, aufkommen soll.

Tipp von Manfred Hacker, Fachanwalt für Erbrecht und Spezialist für Testamentsgestaltung

Auch Vermächtnisse unterliegen der Erbschaftsteuer; es gelten also die gleichen Regeln wie für Erbschaften. Ein Erblasser, der hohe Steuerlasten für die Vermächtnisnehmer ausschließen möchte, sollte daher die Erbschaftsteuerfreibeträge beachten, die nur für nahe Verwandte recht hoch sind. 


8. Was tun, wenn der Vermächtnisgegenstand im Nachlass fehlt?

In diesem gar nicht so seltenen Fall kommt es darauf an, wie sich der Vermögenswert verflüchtigt hat. Wenn der Erblasser den Gegenstand noch selbst verkauft oder verschenkt hat, ist das Vermächtnis in der Regel gegenstandslos. Nur dann, wenn der Wertgegenstand gegen den Willen des Verstorbenen entwendet oder vernichtet wurde, hat der Vermächtnisnehmer Anspruch auf Wertersatz – etwa in Höhe der Versicherungssumme.

Große Enttäuschungen gibt es immer wieder beim Vermächtnis von Sparbüchern, denn der Wert des vermachten Geldbetrags steigt und fällt mit den Ein- und Auszahlungen des Erblassers. Wenn auf dem Sparbuch zum Zeitpunkt des Erbfalls nur noch ein paar Euro angespart sind, hat der Vermächtnisnehmer schlicht Pech gehabt.

9. Wie erfährt der Vermächtnisnehmer vom Vermächtnis?

Vermächtnisnehmer erhalten in der Regel einen Brief von dem Nachlassgericht, dass die letztwillige Verfügung eröffnet hat. Damit jeder Vermächtnisnehmer zuverlässig angeschrieben werden kann, sollten Sie die Kontaktdaten des Vermächtnisnehmers ins Testament mit aufnehmen. Dieser kann sich dann zur Erfüllung des Vermächtnisses an die Erben wenden.

Weitere FAQs zum Thema:

Muster für Vermächtnisse

Max Moormann hat aus der ersten Ehe mit seiner verstorbenen Frau einen Sohn Simon, den er als seinen Alleinerben einsetzen will. Seine zweite Ehefrau Frauke Moormann, mit der er keine Kinder hat, möchte er durch ein Vermächtnis absichern. Dazu kann Herr Moormann in seinem Testament zwischen folgenden Alternativen wählen:

Mein letzter Wille

Ich, Max Moormann, geboren am 16.5.1956, derzeit wohnhaft in 80798 München, Augustenstr. 10, setze meinen Sohn Simon Moormann, geboren am18.8.1978, als Alleinerben ein. Zu Ersatzerben bestimme ich seine Abkömmlinge nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolgeordnung.

  1. Gestaltungsalternative: Grundstücksvermächtnis
    1. Ich vermache im Wege des Vermächtnisses meiner Ehefrau Frauke Moormann, geboren am 21.2.1962, mein Grundstück in 80798 München, Adelheidstr. 8.
    2. Befindet sich das Grundstück zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr in meinem Nachlass, dann ist meiner Ehefrau Frauke Moormann stattdessen ein wertmäßiger Ersatz in Geld zu leisten. Das Geldvermächtnis bestimmt sich dann nach dem Wert des Grundstücks zum Zeitpunkt der Weggabe. Ist das Grundstück verkauft worden, ist der Veräußerungserlös maßgebend.
  2. Gestaltungsalternative: Vermächtnis bezüglich Eigentumswohnung

    Ich wende im Wege des Vermächtnisses meiner Ehefrau Frauke Moormann, geboren am 21.2.1962, mein im Grundbuch von München, Band 1234, Blatt 567, Fl.Nr. 389, eingetragenes Wohnungseigentum, bestehend aus einem Miteigentumsanteil von 120/1000 an dem Grundstück Fl.Nr. 390, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 11 bezeichneten Wohnung mit allen Rechten und Bestandteilen zu.

  3. Gestaltungsalternative: Nießbrauchsvermächtnis

    Ich vermache im Wege des Vermächtnisses meiner Ehefrau Frauke Moormann, geboren am 21.2.1962, den lebenslangen unentgeltlichen Nießbrauch an meinem Grundstück in 80798 München, Adelheidstr. 8. Sie hat alle Lasten des Grundstücks zu tragen, auch die, die nach dem Gesetz der Eigentümer zu tragen hat, also auch die Kosten außerordentlicher Instandhaltungsmaßnahmen. Dieses Grundstück darf nicht erneut mit Grundschulden oder Hypotheken belastet werden.

  4. Gestaltungsalternative: Wohnungsrechtsvermächtnis

    Ich vermache im Wege des Vermächtnisses meiner Ehefrau Frauke Moormann, geboren am 21.2.1962, ein lebenslanges Wohnrecht nach § 1093 BGB an meiner Eigentumswohnung in 80897 München, Adelheidstr. 18, eingetragen im Grundbuch von München, Band 1234, Blatt 567, Fl.Nr. 389.

    Die Wohnung darf sowohl vermietet als auch anderen Personen unentgeltlich überlassen werden. Ferner hat der Vermächtnisnehmer das Recht zur Mitbenutzung der gemeinschaftlichen Anlagen, insbesondere des Gartens und der Kellerräume.

    Der Vermächtnisnehmer hat alle Nebenkosten der Wohnung zu tragen, zum Beispiel Heizung, Strom, Gas, Wasser, Müllabfuhr sowie die Kosten für die Schönheitsreparaturen in der Wohnung. Alle anderen Kosten, insbesondere für die Instandhaltung und Pflege des Gebäudes, trägt der Eigentümer.

  5. Gestaltungsalternative: Hausratsvermächtnis

    Ich vermache im Wege des Vermächtnisses meiner Ehefrau Frauke Moormann, geboren am 21.2.1962, den gesamten Hausrat und das gesamte Inventar der von uns zum Zeitpunkt des Erbfalls bewohnten Wohnung.

    Vom Inventar umfasst sind alle Möbel, Küchen- und technischen Geräte. Nicht hierunter fällt das Barvermögen, die Briefmarkensammlung, die Münzsammlung, der Pkw etc.

    Die Anordnung der Vermächtnisse erfolgt jeweils einzeln, so dass eine gesonderte Annahme bzw. Ausschlagung hinsichtlich jedes einzelnen Nachlassgegenstandes erfolgen kann.

  6. Gestaltungsalternative: Geldvermächtnis

    Ich vermache im Wege des Vermächtnisses meiner Ehefrau Frauke Moormann, geboren am 21.2.1962, 25 Prozent des im Zeitpunkt des Erbfalls im Nachlass vorhandenen Geldvermögens. Unter das Geldvermögen fällt hierbei das gesamte Barvermögen, sämtliche Bankkonten einschließlich Girokonten und Sparbücher, Goldbarren, sämtliche Sparbriefe und alle Wertpapiere und Aktien. Nicht hierzu zählen Schmuck, Münzsammlungen und sonstige Sammlungen.

München, den 1.8.2020

Max Moormann

Auflagen – Leistungen, die dem Erblasser wichtig sind

Der Erblasser kann sowohl für die Erben als auch die Vermächtnisnehmern Auflagen anordnen, die zu erfüllen sind. Die häufigsten Auflagen sind:

  • Grabpflege
  • Verfügung über den Nachlass erst nach einer bestimmten Frist
  • Erteilung einer Vollmacht zur Fortführung eines Unternehmens durch einen Testamentsvollstrecker
  • Pflege von Haustieren und anderen Tieren nach dem Tod des Erblassers

Bei einer Auflage ist im Gegensatz zum Vermächtnis keine bestimmte Person berechtigt, die im Testament dargelegte Leistung zu verlangen. Aus diesem Grund muss der Erblasser besondere Vorkehrungen treffen, um seinen Willen durchzusetzen. Er kann zum Beispiel die Testamentsvollstreckung oder die Enterbung für den Fall anordnen, dass es die Erben versäumen, die Auflage bis zu einem festgelegten Datum zu erfüllen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, ein Vermächtnis mit einer Auflage zu verknüpfen. So kann der Erblasser bestimmen, dass ein Vermächtnisnehmer zuerst eine Auflage (innerhalb einer bestimmten Frist) zu erfüllen hat und erst dann in den Genuss des Vermögensvorteils kommen soll.

Muster: Grabpflege als Auflage

Ich wünsche Erdbestattung und belaste meine Erben mit der Auflage, meine Grabstätte für die Dauer der vollen Ruhezeit für Kaufgräber zu pflegen und zu unterhalten, insbesondere regelmäßig mit dem üblichen Grabschmuck zu versehen. Zu diesem Zwecke ist ein Grabpflegevertrag mit der Gärtnerei Meier in München zu schließen.

Muster: Tierpflege als Auflage

Ich belaste meine Erben mit der Auflage, meine zum Zeitpunkt meines Todes vorhandenen Haustiere bis zu ihrem natürlichen Ableben artgerecht zu pflegen und zu unterhalten.