ist ein „Dauerbrenner“ im Erbrecht. Man weiss, dass die verstorbene Mutter ein Testament errichtet hatte, findet es aber nicht mehr. Hier gilt der Grundsatz: Das einmal errichtete Testament bleibt wirksam, auch wenn es (ohne Willen und Zutun der Mutter allerdings !) vernichtet wurde, verloren geht oder unauffindbar ist. In einem solchen Fall, können Errichtung und Inhalt des verschwundenen Testaments mit allen zulässigen Beweismitteln (Kopie, Durchschrift, Abschrift, Zeugen) bewiesen werden. Es gilt dann, was im verschwundenen Testament angeordnet war. ...
Ethikrat setzt sich für Patientenverfügung einJeder Mensch kann nach Auffassung des Nationalen Ethikrates für den Fall einer späteren Entscheidungsunfähigkeit die Grenzen seiner medizinischen Behandlung verbindlich festlegen. Per Gesetz sollte dabei sicher gestellt werden, dass eine solche Patientenverfügung etwa im Fall eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung für Arzt und Pflegepersonal tatsächlich auch bindend ist, erläuterte der Präsident des Ethikrats Spiros Simitis am 02.06.2005 bei der Vorlage einer entspr ...