In einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes BGH, Urteil vom 24.03.2009 (XI ZR 191/08) ging es um die Frage, ob eine "transmortale" (gemeint war eine über Tod des Kontoinhabers hinausgehende) Vollmacht auch zur Auflösung eines ERblasserkontos ausreicht. Die Formulierung in der Bankvollmacht lautete, dass die Bevollmächtigte das Recht zur "unbeschränkte(n) Verfügung" über das Konto habe. Von einer derartigen Formulierung ist laut BGH die Auflösung oder Umschreibung eines Kontos nicht umfasst.
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In 2 Entscheidungen vom 20.3.2009 hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass trotz der Ausschlagung einer Erbschaft die öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht nicht erlischt. Zur Bestattung verpflichtet sind nach § 8 Absatz 1 des Bestattungsgesetzes NW in folgender Rangfolge Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljähirge Geschwister , Großeltern und volljährige Enkelkinder. Kommen diese Personen der Bestattungspflicht nicht nach, kann im Wege der Ersatzvornahme die zuständige Ordnugnsbhörde die Bestattung veranlassen ...