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Pflichtteilsentziehung - Klagemöglichkeit des Pflichtteilsberechtigten zu Lebzeiten des Erblassers?

Mit seiner Entscheidung vom 10.03.2004 (IV ZR 123/03) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Ausnahme von dem Grundsatz zugelassen, dass Erben noch zu Lebzeiten des späteren Erblassers über Pflichtteilsansprüche streiten können. Dies setzt voraus, dass ein Pflichtteils-berechtigter erfährt, dass er von seinen Eltern vollständig enterbt und ihm auch der Pflichtteil entzogen werden soll. Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, ist aber ein reiner Anspruch auf Zahlung von Geld. Eine Beteiligung an einzelnen Nachlassgegen-stän ...