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Nachlassverwalter und Nachlassverwaltung

Die Nachlassverwaltung ist eine Form der Nachlasspflegschaft. Sie ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Erben bei einem überschuldeten Nachlass vor den Forderungen von Gläubigern geschützt werden sollen.

Erfahren Sie hier, was ein Nachlassverwalter ist, welche Rechten und Pflichten er hat und wie Sie eine Nachlassverwaltung beantragen.

Das Wichtigste zur Nachlassverwaltung

  • Die Nachlassverwaltung schützt die Erben vor Gläubigern.
  • Sinnvoll ist eine Nachlassverwaltung bei überschuldeten und undurchsichtigen Nachlässen.
  • Ein Nachlassverwalter ist ein unabhängiger Rechtsdienstleister, der für die Belange der Erben und Gläubiger einstehen muss.
  • Ein Nachlassverwalter erhält für seine Tätigkeit eine angemessene Vergütung.
  • Ein Nachlassverwalter wird auf Antrag der Erben oder Gläubiger vom Nachlassgericht bestellt.

1. Was versteht man unter Nachlassverwaltung?

Bei einer Nachlassverwaltung kümmert sich ein Nachlassverwalter um die Verwaltung eines Nachlasses. Meist wird eine Nachlassverwaltung angeordnet, wenn es sich um einen überschuldeten Nachlass handelt.

Wird eine Nachlassverwaltung angeordnet, so werden bestehende Schulden nur aus dem Nachlass getilgt, das Privatvermögen der Erben bleibt unangetastet.

2. Welche Aufgaben, Rechte und Pflichten hat ein Nachlassverwalter?

Ein Nachlassverwalter hat verschiedene Aufgaben, Rechte und Pflichten, denen er in seinem Amt als unabhängiger Rechtsdienstleister nachkommen muss. Wie sein Name schon sagt, obliegt es ihm vor allem, einen Nachlass zu verwalten. Er darf über sämtliche Nachlassgegenstände verfügen und hat die Aufgabe, den Nachlass sowohl im Interesse der Erben als auch der Gläubiger zu verwalten.

Unter anderem ist der Nachlassverwalter dafür verantwortlich,

  • eine Auflistung des Nachlasses zu erstellen,
  • den Nachlass von privatem Vermögen zu trennen (beispielsweise im Falle eines hinterbliebenen Ehepartners),
  • eine Liste aller Nachlassverbindlichkeiten zu erstellen,
  • Schulden aufzulisten und aus dem Nachlass zu begleichen und
  • den verbleibenden Nachlass unter den Erben aufzuteilen.

Der Nachlassverwalter unterliegt der Kontrolle des Nachlassgerichts. Er ist in seinen Entscheidungen zwar frei, benötigt aber beispielsweise bei Rechtsgeschäften (zum Beispiel der Veräußerung eines Grundstücks) der Einwilligung des Nachlassgerichts. Das Nachlassgericht kann einen Nachlassverwalter entlassen, wenn dieser seinen Pflichten nicht nachkommt oder die Interessen der Erben und Gläubiger nicht ausreichend vertritt.

Expertentipp von Manfred Hacker, Fachanwalt für Erbrecht 

Neben dem Nachlassverwalter gibt es sogenannte Nachlasspfleger. Obwohl die Bezeichnungen oft gleichbedeutend gebraucht werden, gibt es erhebliche Unterschiede zwischen einem Nachlasspfleger und einem Nachlassverwalter. Ein Nachlasspfleger gilt als gesetzlicher Vertreter der Erben, sofern diese nicht auffindbar sind. Er hat die Aufgabe, den Nachlass für die Erben zu sichern.

Auch vom Testamentsvollstrecker, der dafür verantwortlich ist, dass eine letztwillige Verfügung des Todes wegen nach dem Willen des Erblassers umgesetzt wird, ist vom Nachlassverwalter abzugrenzen.

Kontaktieren Sie mich gern jederzeit, wenn Sie Fragen zur Testamentsvollstreckung oder allgemein zur Nachlassplanung haben.

3. Wann wird ein Nachlassverwalter bestellt?

Nachlassverwalter werden in folgenden Fällen bestellt:

  • ein Nachlass ist überschuldet
  • ein Nachlass ist unübersichtlich

Bei überschuldeten Nachlässen dient der Nachlassverwalter vor allem der Haftungsbeschränkung: Die Schulden werden nur aus dem Nachlass und nicht aus dem privaten Vermögen der Erben beglichen.

4. Wer bestellt einen Nachlassverwalter?

Einen Nachlassverwalter beantragen können sowohl die Erben eines Nachlasses als auch die Nachlassgläubiger. In einer Erbengemeinschaft müssen alle Miterben mit der Bestellung eines Nachlassverwalters einverstanden sein. Die Erben oder Nachlassgläubiger müssen bei der Antragsstellung einen Grund für die gewünschte Nachlassverwaltung angeben.

Damit ein Nachlassverwalter bestellt werden kann, muss ein Antrag beim Nachlassgericht gestellt werden, das dann wiederum einen geeigneten Nachlassverwalter beauftragt.

5. Wer kann Nachlassverwalter werden?

In den meisten Fällen wird ein Anwalt oder Notar als Nachlassverwalter beauftragt. Sollten die Antragssteller eine Person nennen, die sie für das Amt als Nachlassverwalter vorschlagen, prüft das Nachlassgericht deren Tauglichkeit.

6. Was sind die Vor- und Nachteile einer Nachlassverwaltung?

Eine Nachlassverwaltung hat Vor- und Nachteile. Welche das sind, haben wir für Sie gesammelt:

Vorteile einer Nachlassverwaltung

Nachteile einer Nachlassverwaltung

  • Sicherung des Nachlasses 
  • Erben haben keine Rechte am Nachlass, solange die Nachlassverwaltung läuft 
  • der Nachlassverwalter nimmt den Erben Arbeit ab, da er sich um alle mit dem Erbe verbundenen Pflichten kümmern muss 
  • der Nachlassverwalter erhält eine Vergütung, wodurch das Erbe geschmälert wird 
  • der Nachlass und das private Vermögen werden sorgfältig getrennt
  • die Erben haben keinen Zugriff auf den Nachlass und Nachlassgegenstände
  • die Erben müssen sich nicht mit den Nachlassgläubigern auseinandersetzen

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7. Welche Kosten fallen für eine Nachlassverwaltung an?

In § 1987 BGB heißt es: „Der Nachlassverwalter kann für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen.“ Was unter einer angemessenen Vergütung zu verstehen ist, ist allerdings nicht im Einzelnen geregelt.

Üblicherweise wird die Arbeit des Nachlassverwalters entweder mit einer Pauschale abgegolten oder die Bezahlung erfolgt nach einem Stundensatz. Verwaltet der Nachlassverwalter ein umfangreiches Vermögen, wird die Vergütung häufig vom Nachlassgericht festgelegt, wobei sich dieses am Aufwand orientiert, den der Nachlassverwalter mit den ihn angetrauten Aufgaben hat.

Besprechen Sie eine geplante Nachlassverwaltung mit einem Experten

Eine Nachlassverwaltung kann in vielen Fällen sinnvoll sein, den Erben aber auch im Wege stehen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie eine Nachlassverwaltung beantragen sollten oder konkrete Fragen zum Thema haben, kontaktieren Sie uns gern.

Als Experten für Erbrecht können wir Ihren Fall kompetent einschätzen und Sie bei allen Vorhaben beraten und unterstützen. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.

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