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Die Testamentseröffnung in Frage und Antwort

Jedem Erblasser steht es frei, seinen Nachlass entweder nach der gewillkürten oder gesetzlichen Erbfolge zu vererben. Hinterlässt eine verstorbene Person ein Testament, wird dieses nach dem Tod des Testierenden im Zuge einer Testamentseröffnung beim Nachlassgericht eröffnet. So soll sichergestellt werden, dass der letzte Wille des Erblassers auch tatsächlich umgesetzt wird.

Wir informieren Sie in diesem Beitrag über alles Wichtige zur Testamentseröffnung, deren Wirkung und gesetzlichen Fristen.

Das Wichtigste zur Testamentseröffnung in 30 Sekunden

  • Bei einer Testamentseröffnung wird der Inhalt eines Testaments allen Beteiligten zur Kenntnis gebracht.
  • Zuständig für die Testamentseröffnung ist das Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers (in Baden-Württemberg das Notariat).
  • Nicht amtlich verwahrte Testamente müssen dem Nachlassgericht nach dem Auffinden umgehend übergeben werden.
  • Bis zur Testamentseröffnung dauert es meist etwa einen Monat, in seltenen Fällen bis zu einem halben Jahr.
  • Für die Testamentseröffnung fallen Kosten an, die von den Erben zu tragen sind.

1. Was ist eine Testamentseröffnung?

Unter einer Testamentseröffnung versteht man ein Verfahren, bei dem der Inhalt eines Testaments allen Beteiligten zur Kenntnis gebracht wird. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Entweder öffnet der zuständige Rechtspfleger das Testament allein und informiert alle Beteiligten über dessen Inhalt per Brief, in dem er eine Kopie des Testaments mitschickt. 
  • Oder der Rechtspfleger bestimmt zur Testamentseröffnung einen sogenannten Öffnungstermin bei Gericht, zu dem alle Mitglieder der Erbengemeinschaft sowie Vermächtnisnehmer eingeladen werden. Hier wird das Testament dann verlesen.

Über die Eröffnung des Testaments muss eine Niederschrift (Protokoll) verfasst werden. Über diese werden dann auch die bei der Eröffnung nicht Anwesenden in Kenntnis gesetzt.

Hinweis

Wer ein rechtliches Interesse am Inhalt eines eröffneten Testaments glaubhaft machen kann, hat das Recht, das Testament einzusehen und eine Kopie zu erhalten. Auch im Testament nicht bedachte gesetzliche Erben haben dieses Recht. Wer nur ein wirtschaftliches Interesse am Inhalt des Testaments hat, ist allerdings nicht zur Einsicht berechtigt. Näheres hierzu regelt § 2264 BGB.

2. Welche Maßnahmen leitet das Nachlassgericht nach der Testamentseröffnung noch ein?

Wenn ein Beteiligter einen Erbschein beantragt hat, kommt dem Nachlassgericht die Aufgabe zu, die Wirksamkeit der letztwilligen Verfügung zu prüfen. In Baden-Württemberg und Bayern ist das Nachlassgericht gesetzlich dazu verpflichtet, die Erben zu ermitteln.

Erbschein und Erbscheinsverfahren – Hintergründe, Informationen und Tipps

3. Welche Wirkung hat die Testamentseröffnung?

Wurde ein Testament eröffnet, haben die Erben sechs Wochen Zeit, um sich zu entscheiden, ob sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen möchten. Dieser Zeitraum wird als Ausschlagungsfrist bezeichnet. Näheres ist in § 2260 BGB geregelt. Seine rechtliche Wirkung entfaltet ein Testament allerdings nicht erst im Zuge der Testamentseröffnung, sondern bereits beim Eintreten des Erbfalls – also zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers.

4. Was tun bei einem nicht amtlich verwahrten Testament?

Amtlich verwahrte Testamente und Erbverträge kommen über den amtlichen Weg zum Nachlassgericht. In der Bundesrepublik Deutschland geschieht das über ein zentrales Testamentsregister, in dem die Verwahrangaben von amtlich verwahrten erbfolgerelevanten Urkunden aufgenommen werden. Im Erbfall wird das zuständige Nachlassgericht dann vom zentralen Testamentsregister darüber in Kenntnis gesetzt, ob und wo eine erbfolgerelevante Urkunde verwahrt wird.

Für nicht amtlich verwahrte letztwillige Verfügungen besteht eine Ablieferungspflicht. Wer also nach dem Tod eines Angehörigen in dessen Unterlagen ein Testament findet, ist dazu verpflichtet, dieses dem Nachlassgericht zu übergeben.

Das Wichtigste zum handschriftlichen Testament

Expertentipp von Ludger Bornewasser, Fachanwalt für Erbrecht in München

Wer der Ablieferungspflicht nicht nachkommt, macht sich wegen Urkundenunterdrückung (§ 274 Abs. 1 StGB) strafbar und riskiert es, als erbunwürdig erklärt zu werden und sein eventuell vorhandenes gesetzliches Erbrecht zu verlieren (§ 2340 BGB in Verbindung mit § 2339 Abs. 1 Nr. 4 BGB). Außerdem kann es zu einer Schadenersatzpflicht den testamentarischen Erben gegenüber kommen.


5. Wie lange dauert es bis zur Testamentseröffnung?

Wann ein Testament nach dem Tod eines Erblassers eröffnet wird, ist von mehreren Faktoren abhängig. Zum einen kommt es darauf an, ob sich das Testament in amtlicher Verwahrung befindet oder zuhause aufbewahrt wird. Zum anderen muss das Nachlassgericht die richtigen Adressaten finden, um zur Testamentseröffnung zu laden. In der Regel dauert es bis zur Testamentseröffnung bei einem amtlich verwahrten Testament etwa einen Monat. In seltenen Fällen kann sich die Testamentseröffnung aber auch einige Monate hinziehen.

Um eine schnelle und reibungslose Testamentseröffnung zu gewährleisten, sollte jeder Erblasser seine Erben im Testament klar benennen und auch deren Adressen und Geburtsdaten vermerken.

Lesen Sie auch: Checkliste für Erben nach dem Tode- & Erbfall

6. Entstehen für die Testamentseröffnung Kosten?

Obwohl eine Testamentseröffnung vom Amts wegen automatisch erfolgt, fallen für die Tätigkeit des Gerichts Gebühren an. Wie hoch diese sind, richtet sich nach dem GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz). Demnach fällt für eine Testamentseröffnung eine Gebühr von 100 Euro an. Außerdem müssen die Kosten für Auslagen, also Porto, Versand usw. übernommen werden. Für die Kosten aufkommen müssen die rechtmäßigen Erben.

Weitere FAQs zum Thema:

Welches Nachlassgericht ist für die Testamentseröffnung zuständig?

Für die Testamentseröffnung zuständig ist immer das Nachlassgericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Die Eröffnung eines Testaments ist von Amts wegen vorzunehmen, sobald das Nachlassgericht Kenntnis vom Todesfall erlangt hat.

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