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Testament-Ratgeber & Muster-Testament für Alleinstehende

Das sollten Singles und Alleinstehende beachten

Eine ledige, kinderlose und alleinstehende Person kann per Testament einen oder mehrere „Wunscherben“ völlig frei bestimmen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Eltern eines kinderlosen Erblassers von dem per Testament eingesetzten Erben ihren „Pflichtteil“ fordern können.

1. Testament für Alleinstehende – Warum sollten auch Singles vorsorgen?

Wer möchte, dass der eigene Nachlass im Todesfall in seinem Sinne verteilt wird, der sollte ein Testament aufsetzen. Das gilt auch für Singles. Doch warum ist ein Testament für Singles so wichtig?

Jeder Alleinstehende, der auf die Errichtung eines Testaments verzichtet, wird nach der gesetzlichen Erbfolge beerbt. Nach den Bestimmungen der gesetzlichen Erbfolge kann es sein, dass Menschen etwas aus dem eigenen Nachlass erben, denen man eigentlich nichts zukommen lassen möchte. Wirksam lässt sich das nur durch ein Testament für Alleinstehende verhindern.

2. Wie ist die gesetzliche Erbfolge bei kinderlosen und Alleinstehenden?

Bei kinderlosen und ledigen Personen, die kein Testament errichtet haben, kommt die gesetzliche Erbfolge zum Tragen. Hier greifen die Regelungen des § 1925 BGB für die gesetzlichen Erben der 2. Ordnung:

  • Leben zum Zeitpunkt des Erbfalls beide Elternteile, so fällt ihnen jeweils die Hälfte des Nachlasses zu. Die Geschwister des Erblassers haben kein gesetzliches Erbrecht.
  • Lebt nur noch ein Elternteil, erhält er das halbe Erbe, der andere halbe Erbteil fällt an die Abkömmlinge des vorverstorbenen Vaters bzw. der vorverstorbenen Mutter, also an die Geschwister, Neffen oder Nichten des Erblassers.

Die gesetzliche Erbfolge - Erbfolge wenn kein Testament vorhanden ist

3. Was kann eine Alleinstehende, kinderlose Person im Testament bestimmen?

Häufig entspricht es nicht dem Interesse einer alleinstehenden Person, entfernten und unbekannten Verwandten ein Vermögen zukommen zu lassen. Um zu verhindern, dass der eigene Nachlass an eben solche Personen fällt, kann eine ledige, kinderlose und alleinstehende Person per Testament einen oder mehrere Wunscherben völlig frei bestimmen. Außerdem ist es mit einem Testament für Alleinstehende möglich, noch ganz andere Wünsche in die Tat umzusetzen. Beispielsweise kann bestimmt werden, dass

  • die Auflösung der eigenen Wohnung federführend von einem engen Freund in Zusammenarbeit mit anderen Vertrauten und nicht von entfernten Verwandten oder einem privaten Anbieter von Wohnungsauflösungen durchgeführt werden soll,
  • bestimmte Wertgegenstände oder Vermögensbestandteile einzelnen Personen oder Institutionen (Museum, Archiv, Verband, Verein), die damit etwas anfangen können, übereignet werden sollen,
  • die besten Freundinnen und Freunde des Erblassers einen Dank für die langjährige Freundschaft, Unterstützung und Pflegeleistungen erhalten sollen,
  • bestimmte Personen aus der Verwandtschaft, zum Beispiel behinderte Menschen oder Bedürftige, finanziell abgesichert werden sollen,
  • Verwandte, die auf finanzielle Zuwendungen nicht angewiesen sind, kein Erbe erhalten sollen,
  • für die Grabpflege eine bestimmte Person verantwortlich sein und hierfür jährlich einen definierten Geldbetrag erhalten soll,
  • eine Stiftung, eine Universität, ein Krankenhaus, eine Kindereinrichtung oder ein Tierheim eine einmalige Zuwendung erhalten soll und
  • das eigene Haustier eine neue Bleibe erhält.

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Mit einem Testament für Alleinstehende individuelle Regelungen treffen

Manche alleinstehenden und kinderlosen Personen haben ein besonderes Interesse daran, in einem Testament individuelle Regelungen zu treffen. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn ein Unternehmen nach dem eigenen Tod problemlos weitergeführt werden soll. Oder ein Musiker möchte sicherstellen, dass seine hochwertigen Instrumente sowie Noten aus seinem Besitz anderen befreundeten oder begabten Musikern zugänglich gemacht werden. Auch Schriftsteller, die ihre Bücher oder andere Dokumente wie Briefe und Skizzen an eine Person des Vertrauens übergeben möchten, können dies in einem Testament verfügen.

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4. Der Aufbau und Inhalt eines Testaments für Singles

Ein Testament für Alleinstehende sollte immer einem bestimmten Aufbau folgen, den wir im Folgenden für Sie skizziert haben:

  1. Einsetzung einer oder mehrerer Personen als Erben
  2. Bestimmung eines Ersatzerben, der nach dem Tod des zuerst benannten Erben zum Zuge kommen soll
  3. Zuwendung einzelner Vermögenswerte als Vermächtnis
  4. Auflagen für den Erben und / oder Vermächtnisnehmer
  5. Einsetzung eines Testamentsvollstreckers zur Auseinandersetzung oder Verwaltung des Nachlasses

5. Besteht bei kinderlosen Singles auch ein Pflichtteilsrisiko?

Kinderlose Singles sind beim Testieren durch das Pflichtteilsrecht begrenzt. Selbst wenn sie ihre gesetzlichen Erben durch ein Testament enterben, können diese ihren Pflichtteil einfordern, wenn sie pflichtteilsberechtigt sind.

Beispiel:

Ein Sohn hat als Sportler in wenigen Jahren über Verträge, Siegprämien und Werbeeinnahmen vier Millionen Euro erwirtschaftet und stirbt im Alter von 38 Jahren plötzlich und unerwartet an einer heimtückischen Krankheit. Auch wenn er sein Vermögen testamentarisch seiner Freundin vererbt hat, können die enterbten Eltern Anspruch auf den Pflichtteil erheben und so jeweils eine Million Euro erhalten. Der Freundin bleiben lediglich zwei Millionen Euro, die noch durch Erbschaftsteuern erheblich geschmälert werden.

Die naheliegende Strategie, die gesetzliche Erbfolge mittels Schenkungen noch zu Lebzeiten auszuhebeln, ist nicht in jedem Fall von Erfolg gekrönt. Liegt die Schenkung zum Zeitpunkt des Todes noch keine zehn Jahre zurück, können die gesetzlichen Erben sogenannte Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen. Einzelheiten zum Pflichtteilsrecht und zur Erb- und Pflichtteilsreform finden Sie hier.

Tipp von Benno von Braunbehrens, LL.M., Fachanwalt für Erbrecht und Spezialist für Testamentsgestaltung – Achtung Steuerfalle

Insbesondere beim Testament für Alleinstehende sollten immer auch die erbschaftsteuerlichen Auswirkungen berücksichtigt werden. Nicht mit dem Erblasser verwandte Erben haben nur sehr niedrige Erbschaftssteuerfreibeträge und müssen für den Wert des Erbes, der den Freibetrag übersteigt, hohe Erbschaftssteuersätze zahlen. 

Erbschaftssteuer und Schenkungsteuer - Freibeträge, Berechnung & Tipps

6. Testamentmuster: Testament für Alleinstehende

Eine alleinlebende kinderlose Person möchte einen langjährigen Freund von Todes wegen bedenken, einige Geldvermächtnisse anordnen, die Grabpflege regeln und einen Testamentsvollstrecker einsetzen.

Ihr Testament könnte wie folgt lauten:

Mein letzter Wille

  1. Zu meinem alleinigen Erben setze ich, Max Moormann, geboren am 16.5.1956, derzeit wohnhaft in 80798 München, Augustenstraße 10, meinen Freund, Anton Mayer, geboren am 18.8.1958, derzeit wohnhaft in 81677 München, Mühlbaurstraße 1, ein.

    Sollte Herr Anton Mayer zum Zeitpunkt meines Todes schon verstorben sein, so bestimme ich als Ersatzerbin meine Nichte Gabriele Koch, geboren am 23.5.1978, derzeit wohnhaft in 80799 München, Schellingstraße 3.

  2. Im Wege des Vermächtnisses erhalten aus meinem Nachlass jeweils einen Geldbetrag von 20.000 Euro

    • meine Schwester Magdalena Müller, geboren am 24.11.1956, derzeit wohnhaft in 80336 München, Lessingstraße 3,
    • die Technische Universität München,
    • das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik,
    • der Sportverein Unterhaching.

    Ersatzvermächtnisnehmer bestimme ich ausdrücklich nicht.

  3. Meinen Erben belaste ich mit der Auflage, meine Grabstätte für die Dauer der vollen Ruhezeit zu pflegen und zu unterhalten.

  4. Ich ordne Testamentsvollstreckung an. Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, meine oben im Testament genannten Anordnungen auszuführen und den Nachlass abzuwickeln. Zum Testamentsvollstrecker bestimme ich Herrn Rechtsanwalt Klaus Klug mit Kanzleisitz in 80538 München, Widenmayerstraße 28. Ein etwaiger Ersatztestamentsvollstrecker soll durch den Vorstand des Netzwerks Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. (www.NDTV.info) bestimmt werden. Die Vergütung des Testamentsvollstreckers soll sich nach den Empfehlungen des Deutschen Notarvereins richten.

München, den 1.8.2020           

Max Moormann