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Gefundene Begriffe

Bankguthaben im Erbfall

Im Erbfall gehört das Guthaben auf einem Bankkonto ganz genauso zum Nachlass wie alle anderen Vermögenswerte wie Immobilien und bewegliche Gegenstände auch. Das bedeutet, dass Bankkonten mit dem Tod des Erblassers automatisch auf die Erben übergehen.

Wer Erbe sein soll, kann jeder Erblasser zu Lebzeiten über ein Testament oder einen Erbvertrag selbst bestimmen. Tut er das nicht, so greift die gesetzliche Erbfolge, bei der es fast immer zur Bildung einer Erbengemeinschaft kommt. In einer solchen ist es allen Miterben in der Erbengemeinschaft nur gemeinschaftlich gestattet, über das geerbte Konto zu verfügen. Solange die Erbengemeinschaft besteht, kann ein einzelner Miterbe also nicht auf die Auszahlung seines Erbteils bestehen, wenn die anderen nicht einstimmig zustimmen.

Banken & Erbrecht – das müssen Sie beim Erben und Vererben beachten