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Fachanwalt für Erbrecht, Spezialist für Pflichtteilsrecht, Spezialist für Testamentsgestaltung, zertifizierter Testamentsvollstrecker

Bernhard F. Klinger - verstorben am 13. September 2021

Bernhard F. Klinger wurde im Jahr 2005 als einer der ersten Rechtsanwälte in Deutschland als Fachanwalt für Erbrecht zugelassen. Er hat sich durch seine Tätigkeit als Fachbuchautor und Fachdozent großes Ansehen in der Anwaltschaft und bei Gerichten erworben.

Als Spezialist für Pflichtteilsrecht und Testamentsgestaltung verfügt er über besondere Kenntnisse und Fähigkeiten in diesen Fachgebieten. Bereits im Jahr 2002 wurde er von der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. als Testamentsvollstrecker zertifiziert.

Das Magazin Focus zählt Rechtsanwalt Klinger in den Jahren 2013 – 2020 zu den Top-Erbrechts-Anwälten in ganz Deutschland. Ausgezeichnet wurden die hohe Fachkompetenz und Expertise im Erbrecht.

Das Magazin Wirtschaftswoche hat Rechtsanwalt Klinger im Jahr 2009 als eine der 25 Top-Kanzleien für Erbrecht ausgezeichnet.

Das Wirtschaftsmagazin Capital hat im Jahr 2020 die Kanzlei Advocatio Rechtsanwälte GbR, in der Fachanwalt Klinger als Partner tätig ist, als eine der besten Anwaltskanzleien Deutschlands im Erbrecht in die Bestenliste aufgenommen.

Weiter ist Bernhard F. Klinger Gründungsmitglied des  „Netzwerks Deutscher Erbrechtsexperten e.V.“, Fachanwälte für Erbrecht (www.NDEEX.de) sowie des „Netzwerks Deutscher Testamentsvollstrecker e.V.“, Testamentsvollstrecker (www.NDTV.info).

Wann darf sich ein Fachanwalt als Spezialist bezeichnen?

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 05.12.2016 entschieden, „dass die Bezeichnung "Spezialist" nach § 7 Abs. 1 S. 2 BORA nur dann zulässig ist, wenn der Rechtsanwalt auf dem Fachgebiet über besondere Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Diese Kenntnisse müssen nachweisbar vorhanden sein. Wer sich in einem Rechtsgebiet sowohl als Fachanwalt als auch als Spezialist bezeichnet, berühmt sich besonderer, diejenigen eines Fachanwalts nicht nur unerheblich übersteigender Kenntnisse und Erfahrungen auf dem gesamten Gebiet. Standesrechtlich zulässig ist es also, wenn sich ein Fachanwalt für Erbrecht zusätzlich für ein Teilgebiet der Fachanwaltschaft z.B. als „Spezialist für Erbschaftsteuer“ benennt, wenn er über eine entsprechende Spezialisierung verfügt."

Bernhard F. Klinger, Fachanwalt für Erbrecht in München konnte seine „Besonderen Kenntnisse und Erfahrungen“ anhand folgender Kriterien belegen:

Zulassung und langjährige Tätigkeit als „Fachanwalt für Erbrecht“

  • Der Titel „Fachanwalt für Erbrecht“ wurde von der Bundesrechtsanwaltskammer erst im Jahr 2005 eingeführt. Bernhard F. Klinger führt seit dem Jahr 2005 den Titel „Fachanwalt für Erbrecht“. Er ist seit dem Jahr 2000 ausschließlich im Bereich des Erbrechts tätig.

Zertifizierung und langjährige Tätigkeit als „Testamentsvollstrecker“

Vita, Auszeichnungen und Mitgliedschaften

Vita
Auszeichnungen
  • Das Magazin FOCUS (Heft Spezial "Deutschlands Top-Anwälte") zählt Rechtsanwalt Klinger in den Jahren 2013 bis 2020 zu den Top-Erbrechts-Anwälten in ganz Deutschland. Ausgezeichnet wurde die hohe Fachkompetenz und Expertise im Erbrecht.
  • Das Magazin WIRTSCHAFTSWOCHE (Heft 51/2009) hat Rechtsanwalt Klinger mit einer Platzierung im Rating der „25 Top-Kanzleien für Erbrecht“ bundesweit ausgezeichnet.
  • Das Wirtschaftsmagazin Capital hat im Jahr 2020 die Kanzlei Advocatio Rechtsanwälte GbR, in der Fachanwalt Klinger als Partner tätig ist, als eine der besten Anwaltskanzleien Deutschlands im Erbrecht in die Bestenliste aufgenommen.
  • Renommierter Fachbuchautor
Mitgliedschaften

Die Arbeitsgebiete im Einzelnen:

Bernhard F. Klinger ist als Fachanwalt ausschließlich im Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht tätig:

Publikationen

Bernhard F. Klinger ist renommierter Herausgeber und Autor zahlreicher erbrechtlicher Fachbücher. Die vollständige Publikationsliste zum Thema Erbrecht finden Sie hier.

Vorträge

  • Dozent im Lehrgang "Fachanwalt für Erbrecht" der Hagen Law School
  • Vorträge zum Erb- und Erbschaftsteuerrecht u. a. für UNICEF, ADVENIAT, CARITAS INTERNATIONAL, KINDERMISSIONSWERK DIE STERNSINGER, MISEREOR, MISSIO, RENOVABIS, CHRISTOFFEL BLINDENMISSION (cbm), TERRES DES HOMMES