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Aufbewahrung Testament
Wo bewahre ich ein Testament auf?
Wer ein handschriftliches Testament errichtet hat, kann grundsätzlich frei darüber entscheiden, wo er seinen letzten Willen aufbewahrt. Die Praxis zeigt aber, dass handschriftliche Testamente bei Eintritt des Erbfalls manchmal nicht mehr aufgefunden werden, da entweder der Testierende diese letztwillige Verfügung zu Hause nicht sorgfältig verwahrt hat oder dritte Personen das Testament gefunden und vernichtet haben.
Damit sichergestellt ist, dass ein eigenhändiges Testament nach Eintritt des Erbfalls gefunden und für die Erbfolge berücksichtigt werden kann, sollte eine testierende Person das Testament bei der Hinterlegungsstelle des örtlichen Nachlassgerichts zur Verwahrung abgeben. Damit ist gewährleistet, dass das Testament nach Eintritt des Erbfalls von Amts wegen eröffnet wird. Die Kosten für die amtliche Verwahrung sind relativ gering und betragen bei einem Nachlasswert von € 100.000,- lediglich einmalig € 51,75.
Ein notarielles Testament wird demgegenüber vom Notar immer an das Nachlassgericht zur amtlichen Verwahrung weitergeleitet und der Erblasser bekommt eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung ausgehändigt.
Tipp von Bernhard F. Klinger, Fachanwalt für Erbrecht und Spezialist für Testamentsgestaltung:
Nicht selten werden Testamente in einem Banksafe des Testierenden aufbewahrt. Dies ist nicht empfehlenswert, da der Erbe für die Öffnung des Banksafes gegenüber der Bank bzw. Sparkasse sein Erbrecht in Form eines Erbscheins nachweisen muss und die Erteilung des Erbscheins die Vorlage des Originaltestaments erfordert. Auch die Verwahrung in einem privaten Banksafe im Haus des Erblassers ist problematisch, da nach dem Erbfall immer wieder die Safeschlüssel unauffindbar sind.
Die Aufbewahrung eines Testaments beim Nachlassgericht hat noch den weiteren Vorteil, dass seit dem 01.01.2012 die gerichtliche Hinterlegung eines Testamentes beim Zentralen Testamentsregister registriert wird. Hierdurch soll das Auffinden eines Testamentes gesichert werden, damit das Nachlassgericht im Sterbefall schnell und vor allem richtig entscheiden kann. Weitere Informationen hierzu finden sich unter www.testamentsregister.de.