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Bernhard F. Klinger
Fachanwalt für Erbrecht, Spezialist für Pflichtteilsrecht, Spezialist für Testamentsgestaltung, zertifizierter Testamentsvollstrecker
Tel.: 089 2101020
Empfehlung durch FOCUS: „Top-Erbrechts-Anwalt mit hoher Fachkompetenz und Expertise im Erbrecht“
Empfehlung durch WIRTSCHAFTSWOCHE: „Eine der 25 Top-Kanzleien für Erbrecht bundesweit“
STIFTUNG WARENTEST: "Anwaltssuche - Der beste Weg zum Anwalt"
Schiedsgerichtsbarkeit
Ein Schiedsgericht ist ein privates Gericht, das ohne Einwirkung des Staates zusammentritt um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Sämtliche Regelungen zu dem Verfahren obliegen der Vereinbarung beider Parteien. Diese können das Schiedsverfahren vertraglich vereinbaren und die Anzahl der Schiedsrichter bestimmen. Fehlt eine solche Vereinbarung, besteht das Gericht aus drei Personen. Der Schiedsspruch hat unter den Parteien die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils.
Auch das Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperte e.V. verfügt über ein Schiedsgericht und kann bei Erbstreitigkeiten angerufen werden.