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Gefundene Begriffe

Aktiva des Nachlasses

Was zählt zu den Nachlassaktiva?

Will man den Wert eines Nachlasses bestimmen, müssen zunächst das Aktivvermögen (Aktiva) und das Passivvermögen (Passiva) ermittelt werden. Dabei ist der Nachlasswert zum Eintritt des Erbfalls maßgeblich. Zum Aktiva des Nachlasses zählen alle vererbbaren Nachlassgegenstände, wie Bankguthaben, Barvermögen, Mobilien, Immobilien oder auch Versicherungen. Hat man den Wert des Aktivvermögens ermittelt, ist dieser nun um das sogenannte Passivvermögen zu kürzen. Unter das Passiva fallen alle Verbindlichkeiten, um welches das Erbe belastet wird. Dies können zum Beispiel Hypotheken, Steuerschulden oder Schulden gegenüber dritten Personen sein. Auch Kosten für die Beerdigung fallen hierunter. Den so ermittelten Nachlasswert nennt man auch Nettonachlass oder Reinnachlass.

Neben dem Reinnachlass gibt es noch den fiktiven Nachlass. Dieser ist dann zu berücksichtigen, wenn bei der Berechnung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers berücksichtigt werden müssen.

Informationen zum Pflichtteils­­ergänzungsanspruch & Auswirkung von Schenkungen auf den Pflichtteil