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EU-Erbrechtsverordnung vom EU-Parlament verabschiedet

Das Europäische Parlament hat die EU Erbrechtsverordnung angenommen. Sie muss noch vom Rat der EU angenommen werden, was aber voraussichtlich im April 2012 geschehen wird. Die Verordnung wird auf Erbfälle ab etwa Mitte 2015 anwendbar sein.

Das materielle Erbrecht, das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sowie das Güterrecht werden hiervon nicht betroffen sein. Es geht in der Verordnung im Wesentlichen um die Regelung der Bestimmung des anwendbaren Rechts und eine Vereinheitlichung der Zuständigkeiten und der Formalien bei einer Testamentserrichtung und beim Erbschein.

Maßgeblich für die Anwendbarkeit natonalen Rechts wird der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers sein. So wird bei Versterben eines "Teneriffarentners" während seines Aufenthaltes in den Wintermonaten auf dieser Insel und seinem Versterben dort spanisches Erbrecht Anwendung finden, es sei denn der Erblassers hat in seinem Testament die Geltung deutschen Erbrechts für seinen Todesfall gewählt. International zuständig  für die Abwicklung wird das Land sein, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Expertentipp: Nehmen Sie vorsorglich schon jetzt die Rechtswahl deutschen Erbrechts in Ihr Testament auf. So ist sichergestellt, dass dies später nicht vergessen wird nachzuholen.



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