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Aktive Sterbehilfe in der Schweiz - Timo Konietzka tot

Der frühere Bundesligaspieler Timo Konietzka, bekannt u.a. als der Fußballer, der das allererste Tor in der Fußballbundesliga erzielte, hat aktive Sterbehilfe in der Schweiz in Anspruch genommen. Dort ist im - Gegensatz zu Deutschland - aktive Sterbehlfe in bestimmtem Umfang zulässig. Konietzka war an Gallenkrebs erkrankt und wollte sich und seiner Familie ein langes Leiden ersparen.  Er hatte sich ausgiebig mit der Thematik Sterbehilfe auseinandergesetzt und festgelegt, unter welchen Umständen er sterben wollte.  Im Kreise seiner Familie nahm er Abschied und trank dann einen tödlichen Giftmix. Konietzka lebte schon lange in der Schweiz, wo diejenigen, die ihm die tödliche Mixtur beschafften, nicht unter Strafe gestellt sind.

Eine Tötung durch so genannte Dritte ist dort auch nicht erlaubt. Es ist aber gestattet, einem unheilbar kranken Sterbewilligen Gift anzubieten. Dieses Gift muss der Kranke allerdings selber zu sich nehmen. In Deutschland wäre dies undenkbar. Aktive Sterbehilfe ist in jeder Form verboten. Von aktiver Sterbehilfe ist aber zu unterscheiden das Abschalten von lebenserhaltenden Geräten, wenn es vom Kranken in einer Patientenverfügung ausdrücklich so gewünscht wird.  Es erscheint höchst unwahrscheinlich, dass die in der Schweiz praktizierte Möglichkeit der Sterbehilfe in absehbarer Zeit in Deutschland erlaubt sein wird. In der Schweiz wird auch diskutiert, diese Form der organisierten Sterbehilfe einzudämmen. In den Niederlanden ist aktive Sterbehilfe dagegen erlaubt. Sie darf einem Schwerstkranken gewährt werden, wenn zwei Ärzte feststellen, dass der Zustand des Paitenten hoffnungslos und der Todeswunsch eindeutig ist.

 



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