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BFH ändert Rechtsprechung zur Abfindungszahlung bei Erbprätendentenstreit

Wenn sich als Erbe infrage kommende Personen über die Frage streiten, wer denn nun Erbe ist, werden häufig Vergleiche bzw. Vereinbarungen geschlossen. Hierbei verpflichten sich die weichenden "Erben" gegen Zahlung eines bestimmten Geldbetrages, die Erbberechtigung des anderen nicht mehr bestreiten. Der Andere wird dadurch Erbe. Bisher stellte sich Problematik, dass der weichende "Erbe" dann Erbschaftsteuer für den Abfindungsbetrag zu zahlen hatte.

Diese Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof als höchstes Finanzgericht Deutschlands nun geändert und die bisherige Rechtsprechung ausdrücklich aufgehoben  (Urteil des BFH vpom 4.5.2011  II R 34/09).



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