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Gesetz über Gleichstellung nichtehelicher Kinder nimmt letzte Hürde

Das Gesetz zur Gleichstellung nichtehelicher Kinder hat die letzte Hürde genommen und ist vom Bundesrat verabschiedet worden. Es muss jetzt zum Inkrafttreten nur noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Damit werden alle nichtehelichen Kinder unabhängig vom bisheirgen Stichtag der Geburt (1.7.1949) erbberechtigt. Nächeres siehe News vom 23.2.2011.



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