nach oben

EU-Kommission: Deutschland soll diskriminierende Erbschaftsteuerbestimmungen ändern

Die Europäische Kommission hält einige deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuerbestimmungen für diskriminierend und sieht die Kapitalverkehrsfreiheit verletzt. Deswegen hat sie Deutschland jetzt im Wege einer mit Gründen versehenen Stellungnahme förmlich dazu aufgefordert, die diskriminierenden Vorschriften zu ändern. Sollte die Kommission binnen zweier Monate keine zufriedenstellende Antwort erhalten, kann sie Deutschland beim Europäischen Gerichtshof verklagen.

Nach deutschem Recht wird in Deutschland ansässigen Deutschen je nach Verwandtschaftsgrad ein Freibetrag bei der Erbschaftssteuer in Höhe von bis zu 500.000 € gewährt, während dieser Betrag nur 2000 € beträgt, wenn sowohl der Erblasser als auch der Erbe ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben. Im Falle der Schenkungsteuer gelten entsprechende Regelungen.
Nach Auffassung der Kommission sind diese Bestimmun

gen diskriminierend und stellen eine ungerechtfertigte Beschränkung des freien Kapitalverkehrs dar, der in Art. 63 AEUV und Art. 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verankert ist. Derartige Bestimmungen könnten im Ausland ansässige Deutsche davon abhalten, in Deutschland zu investieren, meint die Kommission.



← zurück