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Bundestag beschließt Gleichstellung nichtehelicher Kinder mit Stimme von zu Guttenberg

Gesetz bleibt hinter den Erwartungen der Betroffenen zurück

Auch wenn man zurzeit den Eindruck gewinnen muss, dass sich der Gesetzgeber mehr um die Affären um Verteidigungsministers zu Guttenberg als um Gesetzgebung kümmert wird es morgen zur Verabschiebung eines durchaus nicht unwichtigen Gesetzes kommen.

Der Deutsche Bundestag wird am 24.02.2011 die erbrechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder mit ehelichen Kindern im Deutschen Erbrecht beschliessen und damit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 28.05.2009 Rechnung getragen. Der Gerichtshof hatte entschieden, dass eine Ungleichbehandlung gegen die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten verstoße und gestand der vor dem 01.07.1949 geborenen Klägerin als nichtehelicher Tochter ihres verstorbenen Vaters entgegen der Regelungen im Deutschen Erbrecht ein gesetzliches Erbrecht zu. Nach der Gesetzesänderung haben nichteheliche Kinder das gleiche gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht wie eheliche Kinder. Das war bisher nicht der Fall. Wer vor dem 01.07.1949 nichtehelich geboren wurde, hatte nach seinem Vater kein gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht. Die Neuregelung gilt rückwirkend für alle Erbfälle nach dem 28.05.2009.  Die Neuregelung ist zu begrüßen, bleibt aber hinter den Erwartungen der Betroffenen zurück und begegnet insbesondere im Hinblick auf den Stichtag dogmatischen Bedenken. Der von dem Europäischen Gerichtshof für Menschrechte entschiedene Fall wird von dem neuen nationalen Gesetz gar nicht erfasst. Damit steht das neue Gesetz streng genommen von vornherein im Widerspruch zu der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Es bleibt abzuwarten, ob die Betroffenen das zweifelhafte Ergebnis hinnehmen oder den Gesetzgeber über den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu einer weitergehenden Regelung zwingen.



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