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Durchbruch bei der Erbschaftsteuerreform: Die neuen Regelungen

Die Spitzen der Großen Koalition haben sich am heutigen Donnerstagabend auf einen Kompromiss geeinigt. Selbstgenutztes Wohneigentum bleibt steuerfrei, wenn der überlebende Ehepartner oder die Kinder in dem Haus wohnen bleiben. Bei Kindern gilt die Beschränkung, dass eine Wohnfläche von 200 Quadratmetern nicht überschritten werden darf. Weiter vereinbarten Union und SPD, dass Familienbetriebe ganz steuerfrei vererbt werden können, wenn sie zehn Jahre lang unter Erhalt der Arbeitsplätze fortgeführt werden. Wird ein Unternehmen vom Erben nur sieben Jahre lang gehalten, müssen noch 15 Prozent des Betriebsvermögens versteuert werden. 



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