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Bleibt Patientenverfügung ohne gesetzliche Grundlage?

Der medizinische Fortschritt ermöglicht ein längeres Leben. Teilweise ist der Preis, den die Betroffenen zahlen, hierfür sehr hoch. Nicht jeder wünscht Lebensverlängerung und - erhaltung mit aller Macht. Die Patientenverfügung - bislang rein aus Richterrecht entwickelt - gibt jedem die Möglichkeit, bei einem so genannten irreversibel tödlich verlaufenden Grundleiden festzulegen, wie medizinisch mit ihm verfahren werden soll.

Die Patientenverfügung ist trotz fehlender gesetzlicher Grundlage bei Juristen und Medizinern zwischenzeitlich anerkannt und wird umgesetzt. Dennoch wäre es wünschenswert, eine gesetzliche Grundlage für dieses hoch brisante Thema zu schaffen. 

Seit Jahren bemühen sich die Politiker um eine solche gesetzliche Regelung, scheitern allerdings an den höchst unterschiedlichen Ansätzen hierzu. Trotz aller Probleme sah es in den letzten Jahren so aus, als würde ein Kompromiss gefunden und ein entsprechendes Gesetz erlassen werden; ein entsprechender Entwurf existiert bereits. 

Nach diesem Gesetzesentwurf sollen Verfügungen, in denen der Betroffene einen Behandlungsabbruch festgelegt, unabhängig vom Verlauf der Krankheit Geltung erlangen können. Wenn keine schriftliche oder eine unklare Willensäußerung des Patienten vorliegt und sich dieser nicht mehr selbst äußern kann, soll sein «mutmaßlicher Wille» gelten. Diesen mutmaßlichen Willen stellen Arzt und Betreuer fest. Sind sie sich einig, können lebenserhaltende Maßnahmen beendet werden. Häufig allerdings werden vom Patienten selbst Angehörige als Bevollmächtigte eingesetzt, bei denen nicht auszuschließen sei, dass die nach dem Tod des Betroffenen als seine Erben Vorteile ziehen.  

Nun scheint eine solche Regelung wieder in weite Ferne gerückt. Vielleicht müsse die Politik «erkennen, dass es Lebenssituationen gibt, die sich einer allgemeinen gesetzlichen Regelung entziehen», sagte Volker Kauder, Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag in einem Interview.



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