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Verzögerung der Erbschaftsteuerreform

Die Arbeiten am Reformkonzept der Erbschaftsteuer werden nach einem aktuellen Bericht des beck-fachdienst Erbrecht nicht vor Ende Oktober 2007 abgeschlossen sein. Nach der letzten Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der Erbschaftsteuer war noch erwartet worden, dass bereits beim nächsten Treffen am 09.10.2007 das endgültige Konzept vorgelegt werden könne.
Verfassungsrechtliche Bedenken in Gutachten

Eine Sonderausgabe des beck-fachdienst Erbrecht informiert am 02.10.2007 darüber, dass sowohl politische Bedenken in SPD und Union gegen die beabsichtigte Absenkung des Spitzensteuersatzes von 50 Prozent auf 18 Prozent in der Steuerklasse I bestehen, als auch verfassungsrechtliche Einwände erhoben werden.

Nach einem vom «DIE FAMILIENUNTERNEHMER - ASU e.V.» in Berlin in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten des Bamberger Professors Dr. Georg Crezelius vom 14.09.2007 führen die Bewertungsregeln, auf die sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe bereits im Frühjahr geeinigt hatte, in einer ganzen Reihe von Fällen zu einer grundgesetzwidrigen Mehrfachbesteuerung desselben Vermögenswerts. Bei den geplanten Bewertungsregeln würden die latenten Belastungen mit Einkommen- und/oder Gewerbesteuern am Bewertungsstichtag, also dem Todes- oder Schenkungstag, nicht berücksichtigt.

Quelle: Beck-Verlag



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