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Erbrecht trotz Scheidungsantrag?

Nicht selten geschieht es, dass ein Ehegatte während eines bereits bei Gericht rechtshängigen Scheidungsantrages verstirbt. Dann fragt sich, ob der überlebende, aber noch nicht durch Urteil geschiedene, Ehegatte noch ein Erbecht nach dem Verstorbenen besitzt. 

Jüngst hatte hierüber – diesmal im Rahmen eines Pflichtteilsverfahrens – das OLG Koblenz zu entscheiden (OLG Koblenz, 12 U 136/06, FamRZ 2007, 590): Der Erblasser hatte zwar bereits Scheidungsantrag eingereicht, aber das Trennungsjahr war noch nicht abgelaufen. Außerdem war ihm während des Scheidungsverfahrens eine tödliche Krankheit diagnostiziert worden. Dennoch nahm er an der gerichtlichen Anhörung vor dem Familiengericht teil und bekundete, dass er geschieden werden wollte. Noch vor dem Scheidungsurteil verstarb er.
Die Noch – Ehefrau verlangte deren Ehegattenpflichtteil, weil der Erblasser seinen Sohn als Erben einsetzte. Sie begründete dies damit, dass die erbrechtlichen Bande wegen fehlender Scheidungsvoraussetzungen noch bestünden. Letztlich verlor die Frau den Prozess.

Der „Wettlauf zwischen Scheidungsurteil und Tod“, den der Scheidungswillige in diesen Konstellationen verliert, beschäftigt immer wieder die Gerichte. 

Expertentipp: Bereits ab der Trennung vom Ehegatten, also noch vor dem Scheidungsantrag, sollte die erbrechtliche Konsequenz bedacht und ein „Geschiedenentestament“ errichtet werden. Bis die Voraussetzungen der Scheidung vorliegen, bleibt das Erbrecht des Ehegatten nämlich grundsätzlich bestehen!



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