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Neues zum Steuerrecht

Die endgültige Fassung der Unternehmenssteuerreform wurde inzwischen bekannt gegeben. Die Pläne, die seitens des Bundesfinanzministeriums noch in diesem Jahr in einen Gesetzesentwurf gegossen werden sollen, werden voraussichtlich erst 2008 in Kraft treten. 

AGs und GmbHs werden ab 2008 mit einem Körperschaftssteuersatz von nur noch 15 statt - wie bisher - 25 Prozent belastet sein. Dagegen können diese Unternehmen deren Zinsaufwendungen nur noch begrenzt absetzen, nämlich bis zu 1 Mio. Euro. Darüber hinaus gehende Beträge können aber auf Folgejahre übertragen werden. 

Personengesellschaften, wie z.B. eine GbR, zahlen auch weiterhin Einkommensteuer. Die Erwartung, dass gerade die im Mittelstand häufig anzutreffenden und viel Arbeitsplätze sichernde GbRs steuerlich erheblich entlastet werden, hat sich somit zerschlagen. 

Die wohl wichtigste Änderung ist die Einführung der Abgeltungssteuer, die voraussichtlich erst 2009 in Kraft treten wird: 
Kapitalgewinne sollen dann einheitlich mit 25 Prozent besteuert werden. Gleichzeitig sollen Personen, deren Steuersatz unter 25 % liegt, weiterhin bei deren geringeren Satz beliben dürfen. 

Auch für die Banken und Finanzämter hat die Abgeltungssteuer Konsequenzen: 

Mit deren Einführung wird die Kontenabfrage durch die Finanzbehörden wegfallen. Bei Personen, die auf staatliche Förderungen (z.B. Hartz IV, Leistungsempfänger nach SGB, usw.) angewiesen sind, soll die Abfragemöglichkeit hingegen bestehen bleiben, um in diesem sensiblen Bereich Missbrauch zu erkennen und aufzudecken. 

Die Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen soll vollständig entfallen, sofern der Betrieb vom "Betriebserben" in gleicher oder ähnlicher Form mindestens 10 Jahre weitergeführt wird. Diese Begünstigung soll für Unternehmen ab einem Betriebsvermögen von 100.000 Euro greifen. 
Dabei scheint Streit vorprogrammiert, da offen ist, was als "Produktivvermögen" anzusehen und damit steuerbegünstigt sein wird.



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