nach oben

Beratung über Patientenverfügung ist Rechtsberatung

Das LG Leipzig ( Beschluss vom 21.04.2004, 5 O 2237/04) hat festgestellt, dass die Werbung im Internet mit einer Patientenverfügung, welche tatsächliche und rechtliche Elemente enthält, als individuelle Beratung anzusehen ist und daher als erlaubnispflichtige Rechtsberatung gilt.
Damit wurde klargestellt, dass wegen der Bedeutung und der rechtlichen Tragweite einer Patientenverfügung ( ggf. sogar noch gekoppelt mit einer Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht ) die Beratung hierüber in kompetente, rechtskundige Hände gehört. Der Slogan " Der sichere Weg zu Ihrer Patientenverfügung" verstößt daher gegen das Rechtsberatungsgesetz. Der Schutzzweck der Patientenverfügung wird wohl auch so weit gezogen sein, dass trotz In-Kraft-Tretens des neuen Rechtsdienstleistungsgesetzes es Rechtsunkundigen weiterhin untersagt bleiben dürfte, für Patientenverfügungen zu werben, die auch rechtliche Aspekte beinhalten.
Gerade im Hinblick auf die Kombination von Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung ist es unerlässlich, kompetenten anwaltlichen Rat einzuholen.

Insoweit wird auch auf die von den Mitgliedern unseres Vereins veröffentlichten Fachpublikationen verwiesen, die Sie unter dem button "Publikationen" einsehen können.



← zurück