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So maches Unternehmen sollte baldigst übertragen werden

Während Privatvermögen zukünftig mehr Erbschaftsteuer kosten soll, will die Politik Betriebe entlasten. Wer ein Unternehmen zehn Jahre lang weiterführt, soll die Steuer nicht zahlen müssen. So mancher Unternehmenserbe kann das nur befürworten. So mussten oft trotz geschickter Planung der Unternehmensnachfolge in der Vergangenheit teilweise Millionenbeträge an Erbschaftsteuer abgeführt werden. Andererseits sind keine Fälle bekannt geworden, in denen die Erbschaftsteuer ein Unternehmen erdrosselt hätte. Grundsätzlich macht es derzeit als Unternehmer Sinn, die neue Erbschaftsteuer abzuwarten. Andererseits gilt als Regel: Wer jetzt - nach den alten Erbschaftsteuerregeln - ein Unternehmen steuerfrei übergeben kann, sollte dies unbedingt tun. Der Koalitionsvertrag sieht eine Änderung der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei der Betriebsübergabe vor. Wahrscheinlich wird das bereits in 2005 diskutierte "Gesetz zur Sicherung der Unternehmensnachfolge" umgesetzt werden. Der Gesetzesentwurf stammte von der CDU/CSU und wurde von damaligen Regierungskoalition mit geringfügigen Änderungen übernommen. Demach kann sog. "Produktivvermögen" steuerfrei übertragen werden, wenn das Unternehmen mindestens zehn Jahre lang fortgeführt wird. Zu beachten ist dabei, dass nur die Übertragung von "Produktivvermögen" begünstigt sein soll. Barmittel oder Grundstücke, die zum Betrieb des Vermögens nicht notwendig sind, werden steuerlich also nicht priviliegiert. Zu beachten ist auch, dass die eigentlich anfallende Steuer zunächst nur gestundet wird. Pro Jahr der Weiterführung des Betriebes wird dann ein Zehntel der eigentlich angefallenen Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer erlassen. Völlig steuerfrei wird der Unternehmensübergang also erst nach zehn Jahren. 
Das noch geltende Rechte gewährt hingegen einen Unternehmensfreibetrag von 225.000 Euro sowie einen Bewertungsabschlag auf das Betriebsvermögen von weiteren 35 Prozent. Diese Begünstigungen bleiben erhalten, wenn das Unternehmen (nur) fünf Jahre fortgeführt wird. Weiteres Bonbon: Sie gelten für das gesamte vom Unternehmer als Betriebsvermögen gewidmete Vermögen. Die geplante Unternehmensbesteuerung wird diese Vergünstigungen streichen. Fazit: Wer nach den jetzt noch geltenden Regelungen sein Vermögen steuerfrei übertragen kann, sollte noch vor dem neuen Gesetz übertragen. Ansonsten ist immer ein Vergleich zwischen der jetzigen und der erwarteten Rechtslage anzustellen.



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