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Koaltionsvertrag und Erbschaftsteuer

Wie beim Jobgipfel vorgesehen, sollen Familienunternehmen vom 1.1.2007 an bei der Erbschafsteuer entlastet oder ganz von ihr befreit werden. Es ist geplant, dass die Erbschaftsteuer spätestens zum 1.1.2007 unter Berücksichtigung des zu erwartenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts reformiert werden (Z. 3525). Mit einer Änderung der Erbschaft- und Schenkungsteuer wird die Unternehmensnachfolge erleichtert (Z. 759). Die Erbschaftsteuerschuld wird zunächst gestundet. Für jedes Jahr der Unternehmensfortführung soll zum Erhalt der Arbeitsplätze die auf das übertragene Unternehmen entfallende Erbschaftsteuerschuld reduziert werden. Sie entfällt ganz, wenn das Unternehmen mindestens zehn Jahre nach Übergabe fortgeführt wird (Z. 3529).



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