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Grundsteuer verfassungswidrig? Widerspruch einlegen!

Wer seine eigene Immobilie bewohnt, sollte künftig gegen sämtliche Grundsteuerbescheide Widerspruch einlegen. Derselbe Rat gilt für bereits ergangene Grundsteuerbescheide, die noch nicht bestandskräftig sind. Außerdem sollte das Ruhen des Verahrens beantragt werden. Anlass ist eine jetzt beim Bundesverfassungsgericht eingereichte Beschwerde gegen die Grundsteuer (Az.: 1 BvR 1644/05). Die Klage stützt sich darauf, dass das BVerfG im Jahr 1995 die Vermögensteuer in seiner damaligen Form verworfen hat. Die Karlsruher Richter hatten entschieden, dass Steuern auf einen nur theoretisch erzielbaren Ertrag aus Wirtschaftsgütern - der sogenannte Sollertrag - nur in besonderen Ausnahmefällen zulässig seien. Die Beschwerdeführer argumentierren jetzt, ihre selbstbewohnten Immobilien dienten nicht zum Erzielen von Einkünften. Damit bedeute die Grundsteuer einen Eingriff in die Substanz und stelle praktisch eine "Sondervermögensteuer für Grundsbesitzer" dar. 
Die Grunsteuer ist in jüngster Zeit in die Kritik von Steuerrechtlern geraten. Steuerrechtsprofessor Roman Seer aus Bochum hält die Grundsteuer für eine "grobe Sollertragsteuer", wie er in einem führenden Lehrbuch schreibt, die zu einer "fragwürdigen Mehrfachbelastung desselben Einkommens" führe. Sie habe die Berechtigung verlorenn, seit der Finanzbedarf des Staates gewachsen und von der Einkommensteuer verdrängt worden sei.

Quelle: FAZ vom 23.08.05



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