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Harzt IV - sichere Hausübergabe

Frage: Ich würde meinem Sohn gerne das Haus überschreiben, weil die Erbschaft- und Schenkungsteuer voraussichtlich bald erhöht werden wird. Aber was passiert mit dem Haus, wenn mein Sohn arbeitslos wird.

Antwort: Da in ihrem Fall (was zu prüfen ist) ihr Haus nicht zum sogenannten Schonvermögen des Sohnes gehören würde, bekäme ihr Sohn nach Ablauf des Arbeitslosengeldes I kein Arbeitslosengeld II, sondern müsste das Haus verkaufen. Letztlich würde also Sie mit ihrem Haus das Arbeitslosengeld anstelle des Arbeitsamtes zahlen. 

Tipp: Durch einen sogenannten "unbenannten Widerrufsvorbehalt" im Übergabevertrag kann die Übergabe widerrufen und das Haus zurückgeholt werden. Die rechtlichen und steuerlichen Fragen einer solchen Hartz-IV-Klausel machen die Beratung durch einen hierauf spezialisierten Anwalt unumgänlich. Wir helfen Ihnen gerne.



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