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Deutsche Justiz bei Patientenverfügungen unsicher

Zu beunruhigenden Ergebnissen kommt eine Studie der Universtität Köln vom September 2004. An ihr beteiligten sich mit 800 Richtern die Hälfte der deutschen Vormundschaftsrichter. Fast ein Viertel davon war der Auffassung die Patientenverfügung müsste regelmäßig - etwa jährlich - aktualisert werden. 74 Prozent der Richer sahen dies - zu Recht - anders. Während die Hälfte der Richter meint eine Patientenverfügung müsse schriftlich verfasst werden, genügen für die andere Hälfte auch mündliche Anweisungen. Ein heilloses Durcheinander. Der Gesetzgeber ist gefordert.

Tipp: Die zuständigen Richter des Bundesgerichtshofs sehen ein Erfordernis der regelmäßigen Erneuerung nicht (FamRZ 2003, 1619). Sind Sie allerdings nach der Abfassung Ihrer Patientenverfügung schwerer erkrankt (z.B. Krebs), sollten Sie zumindest einen Zusatz hierzu machen. So vermeiden sie, dass Zweifel darüber aufkommen, ob Ihre niederglegte Einstellung und Anordnung nicht in Anbetracht der neuen gesundheitlichen Entwicklung noch Gültigkeit haben soll.



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