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Das Aus für die Immobilien-GmbH&Co KG?

Das Land Hessen hat in diesen Tagen einen Gesetzesentwurf zur Verringerung steuerlicher Mißbräuche und Umgehungen vorgelegt, der u.a. eine erhebliche Erhöhung der Erbschaftsteuer vorsieht. Betroffen sind zunächst Unternehmen in der Rechtsform der GmbH & Co. KG. Die meisten mittelständischen Unternehmen werden derzeit in dieser Form organisiert.Für diese Unternehmen soll der derzeit geltende Bewertungsabschlag in Höhe von 35%, der Freibetrag von 225.000 Euro und das Steuerklassenprivileg bei Übertragungen an Familienfremde vollständig entfallen. Wähernd in der Tagespolitik immer wieder zu hören ist, wie wichtig die Sicherung der Unternehmensnachfolge im Mittelstand für den Wirtschaftstandort Deutschland sei, wird auf diese Weise die Unternehmensnachfolge erheblich erschwert. Betroffen sind darüber hinaus die sog. gewerblich geprägten Personengesellschaften, mit denen gerade Privatpersonen derzeit erhebliche Steuervorteile erzielen können. Durch die gezielte Umwandlung privater Immobilien oder Wertpapiere in eine GmbH & Co. KG können isher die für Betriebsvermögen geltenden Steuervorteile in Anspruch genommen werden. Auch diese Vorteile sollen vollständig gestrichen werden. Angesichts leerer Kassen der öffentlichen Haushalte und der großen Sympathie in Teilen der Bundesregierung für eine generelle Erhöhung der Erbschaftsteuer, dürfte der Gesetzesentwurf gute Erfolgsaussichten haben. Alle Betroffenen sollten daher nach Möglichkeit zeitnah prüfen, ob geplante Vermögensübertragungen gegebenfalls vorgezogen werden können.



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