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Abwarten beim Pflichtteil

Die Bundesregierung will eine Änderung des Pflichtteilsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch erst in Angriff nehmen, wenn sich das Bundesverfassungsgericht zu dem Thema geäußert hat. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag hervor (Bundestagsdrucksache 15/3899). Wie die Regierung schreibt, sind in Karlsruhe gegenwärtig mehrere Verfassungsbeschwerden anhängig, die das Pflichtteilsrecht zum Gegenstand haben. Dessen Vorschriften regeln, dass dem Ehepartner, Kindern und eventuell den Eltern eines Verstorbenen grundsätzlich zwingend ein Anteil an dessen Nachlass zusteht. Die FDP hält es für nötig, die Bestimmungen zu überprüfen. Die Regierung hebt demgegenüber hervor, dass das Pflichtteilsrecht vom Grundgesetz nicht nur erlaubt, sondern "in gewissen Grenzen" auch gefordert werde. Sie erwartet, dass das Verfassungsgericht in einem der anhängigen Verfahren ( 1 BvR 1644/00), alsbald den Spielraum des Gesetzgebers klarstellen werde.



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