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Deutsche können in Deutschland Ausländer sein ...

... jedenfalls im Erbschaftsteuerrecht. 

Dies zeigt ein gerade vom Finanzgericht Berlin (ZEV 2004, 385) entschiedener Fall: Ein deutsches Ehepaar lebte die letzten Jahre in Österreich, wo der Ehemann starb. Der Ehemann vererbte unter anderem ein in Deutschland belegenes Grundstück an die Ehefrau. Normalerweise hat die Ehefrau bei der Erbschaftsteuer einen persönlichen Freibetrag von 307.000 Euro. Das gilt aber nicht für Personen, die ihren ständiges Wohnsitz seit mehr als fünf Jahren im Ausland haben. Diese gelten steuerlich nicht mehr als Inländer und können somit nach dem Erbschaftsteuergesetz nur noch 1.100 Euro (statt 307.000 Euro) steuerfrei erwerben. Das Gericht legt ausführlich dar, dass diese Regelung weder gegen das Grundgesetz noch gegen Europarecht verstößt.



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